Kosten
Ein wichtiger Aspekt bei einer kieferorthopädischen Behandlung ist die Frage nach den Kosten. Wir informieren Sie gerne über die verschiedenen Aspekte und geben Ihnen einen Überblick darüber, was Sie finanziell erwartet und ob sich möglicherweise eine Zusatzversicherung für Sie lohnt.
Kinder und Jugendliche
Generell übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen die Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Fehlstellung nach dem kieferorthopädischen Indikationssystem (KIG) 3-5 eingestuft wird.
Erwachsene (ab 18 Jahren)
Die Behandlung von Erwachsenen wird in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Ausnahme bildet lediglich die Umstellungsosteotomie, bei der eine operative Einstellung des Kiefers vorgenommen wird.
Zusatzleistungen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen leider nur die Kosten der reinen Standardversorgung. Moderne Behandlungsformen (unauffällige Brackets, selbstligierende Brackets, superelastische Bögen, Retainer, Aligner) und neue digitale Behandlungskonzepte (3D-Intraoralscan, 3D-Planung) sind im Maßnahmenkatalog der Krankenkassen nicht berücksichtigt.
Lohnt sich eine Zusatzversicherung?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Für gesetzlich versicherte Patienten kann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein, da diese – je nach Tarif – einen Teil oder sogar die gesamten Kosten übernimmt. Bitte prüfen Sie VOR dem ersten Termin in unserer Praxis die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch eine Zahnzusatzversicherung. In der WaizmannTabelle erhalten Sie eine schnelle Leistungsübersicht zu allen Zahnzusatz-Tarifen.